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Statistik: 31916 Beiträge 2459 Themen
silent_hektik


2 Beiträge
vom 09.01.2012 um 12:52 Uhr

Werter ColaBear,

ihre Darstellung ist falsch, da es sich hier nicht um eine
natürliche Person sondern um einen eingetragenen Verein handelt
der eine eigene, öffentliche webdomain hat.

Auch sind die Fakten genau umgekehrt: Die Firma Silent Hektik wird
im ulforum.de durch eine anonyme Person in Bezug auf eine Bestellung
des Vereins mit falschen Angaben geschädigt.

Statt nun den Rechtsweg gegen den Forumbetreiber oder gegen matt44 zu
beschreiten halten wir es für vernünftiger eine Gegendarstellung
zu schreiben, damit sich jeder Leser eine eigene Meinung bilden kann.

Auf wunsch können wir die Bestellung mit den von uns genannten Namen
gern auf unserer website veröffentlichen.

MFGruss das Silent Hektik Team.


-
FlyingDentist


1540 Beiträge
vom 09.01.2012 um 14:13 Uhr
aviatrix schrieb:
Hallo Jürgen,

ich würde Deinen Vorschlag voll und ganz unterstützen!

Beste fliegerische Grüße für das neue Jahr,
Conny Sibylla Restle

Dieser Vorschlag ist ja nicht neu, wie man hier mit der Suchfunktion leicht feststellen kann! Nur eine Mehrheit wird´s dafür wahrscheinlich nicht geben...

Michael Fenner
www.dr-fenner.info

ColaBear


352 Beiträge
vom 09.01.2012 um 14:19 Uhr
Hallo Team von Silent Hektik,

hmm, darf ich daran erinnern, dass ihr durchaus den Namen einer natürlichen Person genannt habt, neben dem des Vereins? Naja, wie dem auch sei ...

Dass ein Unternehmen sich wehrt, wenn es sich falsch beurteilt fühlt, ist schon okay. Aber bei der Wahl der Mittel und der Gestaltung der Kommunikation gibts schon noch andere Optionen als die von euch gewählten. Ich finde, Klarnamen haben im Internet nix zu suchen, wenn die betreffende Person nicht ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt hat. (Übrigens auch nicht auf eurer eigenen Website.) Das ist für mich nicht nur eine juristische Frage, sondern auch eine des Stils. Ruft doch einfach mal einen PR-Fachmann eurer Wahl an und hört seine Meinung. Danach nochmal ′ne Nacht drüber schlafen.

Und schließlich auch mal gucken, ob 17EUR Lieferkosten bei Vorkasse nicht doch eine vermeidbare Tretmine sind. Ich habe eigentlich ziemlich klare Vorstellungen davon, was da passiert ist. Weder matts noch eure Darstellung bezweifle ich. Es sind nur zwei verschiedene Sichten auf die gleichen Fakten. Leider liefern die Fakten dieses unschöne Streitpotential.

Wird echt Zeit für besseres Flugwetter. Vielleicht kommen wir dann alle mal wieder rauf - und runter. Schließe mich ein.  ;)

Gruß ins benachbarte Unna,
ColaBear


FlyingDentist


1540 Beiträge
vom 09.01.2012 um 14:31 Uhr

Oh Gott, oh Gott,

was letzlich vorgefallen ist, ist doch völlig egal. Da reißt sich ein Händler/Hersteller mit einem Kunden um einen Warenwert von € 10,- Und das auch noch öffentlich mit Namensnennung. Mir fehlen da die Worte.

Achja, vielleicht das noch. Ich habe im November bei Neuform einen neuen Propeller bestellt - per eMail - und nach kurzer Lieferzeit per Rechnung erhalten. Propeller eingebaut, Rechnung bezahlt, Warenwert € 2.300,-

So geht´s also auch!

Zu den Lieferbedingungen im Allgemeinen ist zu sagen, dass Vorkasse für den Lieferanten wohl der sicherste Weg ist. Eine einmal getätigte Überweisung oder Bareinzahlung kann man nicht mehr zurück holen. Die beleglose Zahlung mit Kreditkarte, genauso wie das Lastschriftverfahren bringt dem Lieferanten gegenüber der Lieferung gegen Rechnung keinerlei Vorteil, denn der Kunde kann die Zahlung binnen gewisser Fristen - 6 Wochen bei Lastschrift, einige Tage bis Wochen bei Kreditkartenzahlung - völlig problemlos stornieren lassen. Insofern ist die Preisgestaltung bei SH für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.

Michael

PS: Ich hab´ meinen SH-Regler mal auf der Aero gekauft.

hob


109 Beiträge
vom 09.01.2012 um 16:58 Uhr

...und ich hab′ mal meinen Banker angerufen, was es mit Lastschrift und Co. auf sich hat, denn positive Gesetzeskenntnisse erleichtern die Rechtsfindung und ermöglichen auch weiterhin einen erholsamen Schlaf.

Überweisung: they never come back - die Euros

Lastschrift: kostenlos - innerhalb 6 Wochen rückholbar - Standard bei z.B. Fälligkeit der Versicherungsprämien

Einzugs-Ermächtigung: innerhalb eines Tages rückholbar

Abbuchungsauftrag: eher was für Gewerbe und Lieferanten untereinander

...und für ~17,00 EUR kann man 2 mit jeweils 500,00 EUR automatisch versicherte Pakete - DHL ("Post") und HLG (Hermes) - mit je 30 kg versenden, wobei DHL-Versicherungssummen nach Wahl gegen Gebühr erhöht werden können. Ein Limit nach oben ist mir nicht bekannt - die Auskunft wenig transparent:

http://www.dhl.de/de/express/optionale-services.html 

Man landet schließlich bei folgendem Hinweis:

>Information beim DHL Express Kundenservice unter + 49 (0)180 5 345300-3*<

Die versicherten Pakete sind aber an sich nur für private Lieferungen interessant, z.B. bei eBay, denn von Privat haftet der Empfänger bei Verlust der Sendung selbst.

Gruß hob

FlyingDentist


1540 Beiträge
vom 09.01.2012 um 17:28 Uhr

Genau genommen gibt es bei deutschen Kreditinstituten nur zwei Lastschriftverfahren:

1. Einzugsermächtigung

2. Abbuchungsauftrag

Die Einzugsermächtigung wird formal schriftlich dem Einziehenden erteilt. Da aber diese Einzugsermächtigung jederzeit widerrufbar ist, wird eine Lastschrift vom kontoführenden Kreditinstitut nie auf Rechtmäßigkeit überprüft und immer ausgeführt, solange eine entsprechende Deckung vorhanden ist. Dies ist der Hauptgrund, warum eine Lastschrift nach dem Verfahren der Einzugsermächtigung mit einer Frist von 6 Wochen widerrufbar sein muss.

Beim Abbuchungsauftragt hingegen erteilt der Kontoinhaber seinem Kreditistitut einen definitiven Auftrag, eine von einem namentlich benannten Zahlungsempfänger stammende Lastschrift am Fälligkeitstag einzulösen. Diese Lastschrift ist ähnlich einer Überweisung und nicht rückrufbar.

Michael


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