Gebrauchten UL aus Frankreich zulassen

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  • Hallo zusammen,

    gibt es Besonderheiten wenn man in Frankreich einen gebrauchten UL kauft und Ihn hier in Deutschland zulassen möchte?

    Es würde sich um keinen Exoten handeln, sonderen um einen in Deutschland weit verbreiteten UL.

    Ich komme vom Segelflug, da ist sowas kein Problem.

    Björn

  • Du darfst ruhig sagen um was für ein Modell es sich handelt ;-) Normal ist das kein Problem, man geht zum Musterbetreuer bekommt eine Unterschrift, wahrscheinlich gegen eine Gebühr und lässt sie dann hier zum Verkehr zu.

  • Hallo Björn,

    du wirst die Übereinstimmung des "Stücks" (aus Frankreich) mit der hier
    geltenden, deutschen "Muster"-Zulassung feststellen/bestätigen lassen Müssen.

    Ich denke, da kann dir der entsprechende Inhaber der D-Musterzulassung
    weiterhelfen. (Sind keine baulichen Veränderungen am Stück vorgenommen,
    dann sollte das keine große Sache sein)

    BlueSky9

  • Weiß jemand wie hoch diese Gebühr üblicherweise ausfällt?

  • Das ist von Musterbetreuer zu Musterbetreuer anders, kann man Pauschale nicht sagen. Kann allerdings bis zu 4000 kosten

  • Oh....

    Das ist deutlich mehr als ich dachte. Hat jemand ein konkretes Beispiel? 

  • Ich kann es nur aus der entgegengesetzten Richtung beschreiben. Ich habe mir in Deutschland eine gebrauchte FK9 gekauft und diese in Frankreich eingelöst. Habe sie jährlich bei der Firma B+F in Speyer, bei Peter Funk und seinen geschätzten Leuten warten lassen und sie schliesslich nach 5 Jahren zurück nach Deutschland verkauft.

    Das war für den neuen Besitzer überhaupt kein Problem. Peter Funk als Musterbetreuer hat die notwendigen Papiere ausgestellt und die FK9 wieder als D-M... zugelassen. Das hat den Käufer meiner FK9 mit Sicherheit nicht viel gekostet, denn es war nie ein Diskussionspunkt zwischen uns. Lass dich von der genannten Summe nicht entmutigen. Beim Musterbetreuer nachfragen und du weisst es. Die genannten € 4′000.00 halte ich für ein übles "Gerücht" :-).

    Beim Kauf in Frankreich solltest du dir einfach klar darüber sein, dass es bei uns keine Jahresnachprüfung oder dergleichen gibt. Auch ist die ganze Mentalität etwas südländischer hier. Wenn dich der bisherige Halter mit einer Lebenslaufakte seines Fliegers bedienen kann und die Wartungen in regelmässigen Abständen bei einem luftfahrttechnischen Betrieb erfolgt sind, dann wäre es für mich ok.  Oder aber du bist selber technisch derart versiert, dass dich keiner täuscht, dann kann dir auch nichts passieren. Beachte auch, dass du für die Deutschen Behörden eine Löschungs- oder Abmeldebestätigung des UL′s aus dem Französischen Register benötigst. Diese Löschungsbestätigung muss dir dein Verkäufer organisieren (nur und ausschliesslich wegen der Deutschen Behörden) und hierfür wird er bei seinen Behörden etwas betteln müssen, weil die das hier so nicht kennen. Hat bei mir aber - mit den entsprechenden Erklärungen - problemlos geklappt und mir wurde eine individueller Schrieb mit Englischer Übersetzung, allerdings adressiert an mich, ausgestellt. Die Einlösung der FK9 in Deutschland war jedenfalls ohne weiteres möglich und - so wie ich weiss - zügig vollzogen.

    Ich habe nach der FK9 eine FK12 gekauft, wiederum gebraucht in Deutschland, und diese in Frankreich zugelassen. Ich persönlich finde den Deutschen Gebrauchtmarkt vertrauenswürdiger als den Französischen, aber das ist mehr so ein Bauchgefühl. Ihr habt mit eurer Jahresnachprüfung eine Art TÜV, die mir als Käufer etwas Sicherheit gibt. Das gibt es in Frankreich nicht. Zudem ist es nicht weit verbreitet, die Wartungsarbeiten bei einem luftfahrttechnischen Betrieb durchführen zu lassen. Das kostet zu viel, darum wird selber Hand angelegt. Wer′s kann ok, aber wer′s nicht kann..... Ich bin nicht der Techniker und stehe mit meiner Praxis, nämlich den Flieger einmal jährlich nach Speyer zur Wartung zu bringen, allein auf weiter Flur.
    Du siehst, meinen Flieger könntest du guten Gewissens hier in Frankreich kaufen :-).

    Grüsse Martin

  • Hatten mal geplant eine französische Pioneer 200 in Deutschland zuzulassen.

    Über Geld fürs Zulassen  haben wir mit dem damaligen Musterbetreuer gar nicht gesprochen. Seinem Urteil zur Folge haben die Pioneer 200 in Frankreich anderen Flächen, hätten wohl die Flügel gegen "deutsche" tauschen müssen. Allein das wäre 5-stellig geworden, dazu Funk, Propeller, Rettungsgerät...

    In jedem Fall vorher mit dem deutschen Musterbetreuer Kontakt aufnehmen!

    Sorry, dass ich dir hier nicht mehr Mut machen kann... Aber letztendlich hängt es wohl vom Flieger-Typ ab....

    Grüße

    Heiko

  • FJTOO schrieb:
    Die genannten € 4′000.00 halte ich für ein übles "Gerücht" :-).
    Ich kann dir versichern das ist kein Gerücht ! Was allerdings stimmt das jeder Musterbetreuer das anders sieht und Handhabt, manche arbeiten umsonst und manche eben nicht, genau deswegen wäre es auch sinnvoll das Muster zu nennen um das es hier geht...
  • FJTOO schrieb:
    Ihr habt mit eurer Jahresnachprüfung eine Art TÜV, die mir als Käufer etwas Sicherheit gibt.
    Das darf man keinesfalls ueberbewerten. Und eine JNP kann man nichtmal ansatzweise mit der TÜV-Untersuchung bei Autos vergleichen. Die JNP ist nach meiner Erfahrung nichts anderes, als eine etwas (wirklich nur etwas) gruendlichere Vorflugkontrolle.


    Chris

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