Französische Zulassung - Wie?

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • co schrieb:

    Was z.B. die deutschen Regelungen (und wo) dazu sagen, das ist mir (noch) nicht klar.
    Viellicht kannst du mal sagen, wo das geregelt ist. "Ende Gelände" finde ich nicht...∞o} 

    Entschuldigung, der Link auf die deutsche Regelung war ein paar Seiten zurück schon gepostet worden, ist vielleicht untergegangen. Der entscheidende Satz ist:

    "Nicht einbezogen in die Allgemeine Anerkennung sind ausländische Erlaubnisse/Ausweis, deren Inhaber ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben."


    D.h. es geht nicht, egal was Frankreich erlaubt.
  • Sorry wosx:
    ich vermute du hast Recht. Ich habe gefunden:
    Gästeregelung 
    Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr über die Allgemeine Anerkennung ausländischer Luftfahrerscheine für Luftsportgeräteführer nach §28 Abs.2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) Nach §28 Abs.1 und 2 LuftVZO... sind bzw. werden nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilte Erlaubnisse für Luftsportgeräteführer wie folgt anerkannt: Die Anerkennung ist formlos und zeitlich nicht befristet. 
    1. Die Allgemeine Erlaubnis erstreckt sich auf gültige Erlaubnisse/Ausweise für: ....Ultraleichtflugzeugführer.....die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und deren Erlaubnis/Ausweis in einem Mitgliedstaat der EU oder der Schweiz ausgestellt wurde. 
    Damit ist eigentlich alles geklärt: Keiner mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, noch nicht einmal ein Franzose, darf mit einem F-Schein mit einem in F zugelassenem Ul in Deutschland fliegen. Und alle "Umgehungen" sind völlig daneben.
    Sorry noch mal, wosx
    (wenn die Version der Gästeregelung noch die gültige ist???)


    P.S:Sorry: Wir haben zeitähnlich gepostet.
  • Hier werden verschiedene Dinge durcheinander geworfen. Es geht hier um Zulassung, Lizenz und ganz wichtig für uns Deutsche, der Hauptwohnsitz desjenigen welchen, der mit einem wie auch immer zugelassenen UL, woauchimmer fliegen möchte.

    Die zitierte Kontrolle kann ohne Probleme durchgeführt werden und hält auch Rechtlich dem Stand, wenn man es so macht, wie ichs geschrieben habe. Noch ist in Deutschland alles erlaubt, was nicht eindeutig verboten ist und nicht umgekehrt! Ich weiß ja, die deutsche Mentalität neigt dazu es anders zu sehen. Ich halte mich aber an ersteres und lege viel Wert auf gesunden Menschenverstand. Ausnahmen bestätigen die Regel.
  • Mit dem besten Menschenverstand kann man die drei Dinge, die du vermengt siehst, doch kurz und bündig als geklärt nennen:
    Französische Lizenz: Kann jeder aus jedem Land erwerben und damit F-Ul fliegen.

    Zulassung auf F: Kann jeder auch auf seinen Namen machen, das Ding muss nur in F stationiert sein.

    Gastregelung: D lässt alle mit fremder Zulassung und fremdem Schein ohne Probleme rein und raus, solange der fliegende Lizenzinhaber nicht seinen Wohnsitz in D hat.

    Alle Möglichkeiten zur Vermeidung, Umgehung etc bleiben jedem überlassen. 
    Im Zweifel werden wir hier nicht klären können, ab wann ein Flieger zwar in F angemeldet aber nicht mehr stationiert ist. Ob mit "Wohnort" der nur in D als solcher definierte "Erste Wohnsitz" gemeint ist oder auch der zweite und all die anderen Nebenschauplätze. 
    Aber die oben genannten Parameter sind schlicht und einfach die gültigen.
  • Ja!
  • Hallo ihr lieben Flugbegeisterten!

    Als ich das Thema angefangen habe, hab′ ich schon ein wenig vermutet, dass es viele Beiträge geben wird. Und "Hits" erst Recht! Es ist ja schon eine recht anspruchsvolle Angelegenheit. Inzwischen sieht es so aus, dass wohl viele davon etwas für sich mitnehmen konnten und sich auch konstruktiv eingebracht haben. An dieser Stelle ein herzliches DANKEEEEE!

    Für mich persönlich hat sich dieses Thema überraschend schnell erledigt. Grund: ich hatte einen Tipp bekommen und daraufhin einen dieser "kaum zu fassenden" F-Eintragungs-Halter ans Telefon gekriegt. Da erfuhr ich folgendes aus erster Hand:

    Es gibt 2 Sachen die man unterscheiden muss.
    Einmal ist es das UL selbst und die Vorschriften des Landes in dem es zugelassen werden soll. Grob gesagt (grob weil z.B. für Funk noch Papiere dazugehören) gehören dazu die Betriebsgenehmigung für das Baumuster, zum anderen geht es um die Genehmigung für denjenigen der es fliegt, also seine Lizenz.

    Sein UL hat er in F problemlos angemeldet. Seine deutsche Staatsbürgerschaft und sein ständiger Wohnsitz in Deutschland waren ohne Bedeutung für die Zulassung des UL. Er musste dafür lediglich einen Flugplatz in F angeben, an dem das Gerät immer wieder vorzufinden ist. Wie oft oder wie lange das Gerät dort sein muss war ebenso nicht festgelegt.

    Der "Knackpunkt" war eher seine Lizenz. Er hatte nur die deutsche. Da er aber mit dem Ding auch in F unterwegs sein wollte, brauchte er eine F-UL-Lizenz. Also setzte er sich hin, lernte nochmal ein wenig und legte die ganze Theorieprüfung in französisch dort ab. Die Praxisprüfung war nicht gefordert.
    Bis vor ein paar Jahren lief das anders. Die Franzosen ließen auch die deutschen mit ihren D-Lizenzen die F-eingetragenen UL′s in F fliegen. Dann aber forderte Deutschland irgendwann von den Franzosen, einen deutschen UL-Schein vorzuweisen, wenn diese sich z.B. hier ein UL chartern wollten. Das wurde den Franzosen dann "zu bunt" und sie "zahlten mit gleicher Münze zurück", indem sie dann von den Deutschen einen französischen UL-Schein forderten, wenn diese in Frankreich mit F-zugelassenen UL′s fliegen wollten.

    Bei all′ dem "Getue" war nie die Rede wer wo wohnt und erst recht nicht welchen Pass er hat. Die Franzosen machen es eben nur so, wie es die Deutschen vorgelegt haben. Willst du also mit deinem D-UL und D-Lizenz nach F einfliegen - herzlich willkommen! Du bist Gast, flieg′ und genieße das Land! Und in Deutschland genauso: komm′ her lieber Franzose mit Deiner F-UL-Lizenz und Deinem F-UL, sei Gast und flieg′ bis an die Oder wenn Du magst!
    Aber: lass die Finger von D-UL, es sei denn Du hast eine D-Lizenz. Und analog dazu in F, wie schon geschrieben.

    Tja, das sind nun ′mal die "facts" und zwar live, von einem der es wissen muss, da er ja so etwas in dieser Konstellation betreibt.

    Für mich bedeutet diese Sachlage, dass ich mein UL definitiv nun in D belassen werde, obwohl es zwischendurch schon von dem Vorbesitzer eine Zeit lang unter F-Eintragung lief, dort also eine Musterzulassung hat (oder wie das auch immer dort heißt). Der Grund ist meine mangelnde Sprachkenntnis zum Erwerb der F-Lizenz. Meine Freundin behauptet Gegenteiliges, insbesondere was den mündlichen Gebrauch anbetrifft ;-))))) , doch ist dies zweifellos ein gaaaaanz anderes Sachgebiet und gehört nicht (?) hierher. (boah, wenn ich das anfange, schmeißt mich sukram achtkantig aus dem Forum, noch bevor die Beitragsflut den Server sprengt! :-D  )

    Also folks - nix F-Zulassung für mich - alles geht seinen "kommunistischen" Gang und bekommt deutsche Papiere! Und dann darf ich mit meinem UL auch ′mal nach F! - Kurios, nicht?!

    Allzeit sanfte Landungen!
    Roman.
  • Ein weiterer Knackpunkt für F - Flieger:

    In Frankreich gibt es für die ULM′s zwei Kennungen

    A) ULM - Kennung ( Marque d′identification ) und besteht aus  2 Stellen    = Nummer des Departements
                                                                                   sowie  2-3 Stellen = Idendification ULM

    B) Radio - Kennung ( Indicatif d′appel )  und besteht aus 1 Stelle   = Landkennzeichen = F
                                                                            sowie  4 Stellen  = Radio - Identification 
                                                                            (also Aufbau wie deutsche UL - Kennung )


    Nun darf aber in F lediglich die Marque d′identification am Flieger angebracht werden. Der Indicatif d′appel
    - der ja im Aufbau der der deutschen UL - Kennung entspricht - ist zum Anbringen am Flieger unzulässig.

    Das hat zur Folge, daß wenn du in D mit dem F - Fleger in der Platzrunde bist und dein Sprüchlein mit dem
    Tower ablassen hast, er mit der Departement Nr. + Identification ULM nichts anzufangen weiß. Du mußt dich
    auf einen längerfristigen Disput mit ihm einstellen.

    Bringst du aber ( unzulässigerweise ) den Indicatif d′appel an deinen F - Flieger, wirst du mit dem Tower
    keine Schwierigkeiten zu erwarten haben. In diesem Fall ist es jedoch nicht ratsam wieder in france
    einzufliegen.

    Vor kurzem wurde dafür ein Strafgeld von ca. 40.000 EUR in france angedroht.

    guten Flug in F oder D
    Norbert  
  • Das ist ja wohl nun kein grösserese Problem. Gefunkt wird natürlich mit der Radiokennung. Was am Flieger steht ist doch wohl wurscht. Vom Prinzip des Anbringens der Kennung (übrigens nur unterhalb einer Tragfläche...) her hast Du natürlich recht. Warum sollte das zu einer Diskussion mit einem Turm führen? 
    Gruss Stephan
  • Na wenn der Türmrer - bei regem Platzverkehr - mit seinem Fernglas
    dich nicht identifizieren kann, könnteste Ärger mit ihm bekommen.

    Gruß Norbert
  • Aha... Na ja ich lern ja auch nie aus...
    Gruss Stephan
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