Französische Zulassung - Wie?

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • BlueSky9 schrieb:

    Fakt:

    ULs sind national geregelt - ende, aus.

    Die Regeln in D sagen:  D Erstwohnsitz = D Zulassung

    Eigentlich ganz einfach, oder?!?


    So verstehe ich das auch, plus deutschen Schein.
  • Hallo lieber Werner, es tut mir wirklich leid dass Du diese Erfahrungen hast machen müssen. Idioten gibt es selbst in Frankreich... :-).Ich bin mir auch durchaus bewusst dass in meinem Land einiges nicht ganz so einfach sein kann wie in Deutschland. Mein beliebter Spruch ist immer: "Willst Du hier etwas von einer Behörde kopfst Du an die erste Tür und bekommst meist ein Nein zu hören, klopfst Du an die zweite Tür ist es ein Nein, aber..., an der dritten hast Du oft ein Ja, aber... und an der letzten ist es dann Dein Ja. In Deutschland hast Du oft an der ersten Tür Dein Nein, der Beamte kann Dir auch gleich genau erklären, warum und wo es steht, es bleibt aber en Nein."Persönlich komme ich mit der ersten Variante sehr viel besser zurecht. Aber das gilt nur für mich allein. Ich hatte eben auch noch nie, in meinen ganzen fast 25 Jahren Frankreich ein definitives "Nein" gehört. Allerdings habe ich gerade auch mal wieder die Erfahrung machen müssen, dass es Leute gibt die mit diesem System absolut und unter keinen Umständen zurecht kommen. Das kann ich jetzt auch wieder akzeptieren... Zum Glück kann ja nun jeder noch frei seinen Wohnsitz wählen.Zu Deinem Problem mit der Rans: War es nicht möglich sich einfach an einen anderen Distrikt zu wenden oder direkt an Paris? Wir haben damals die Serienzulassung des Sunny in all seinen Varianten durchgeboxt. Das ging eigentlich relativ schnell. Währenddessen flog ich hier mit einem D-Kennzeichen und einer Ausnahmegenehmigung herum. War wirklich kein grosser Akt. Jetzt habe ich gerade wieder einen Prototypen (Einsitzer) zugelassen. War die Sache einer Stunde.Vor drei Monaten habe ich einen Sunny mit 582 auf Hirth F30 umgebaut. 10 Minuten und ein DIN A4 Blatt. Das hat jetzt wirklich nichts mit meiner Insel zu tun. Geht eh alles zentral über Paris. Erkki aus dem Low und Slow Forum macht auf dem Festland die gleichen Erfahrungen. Du siehst, es geht. Über Strassburg habe ich allerdings auch schon seltsame Geschichten gehört. Willst Du mir nicht mal per PN den genaueren Papierkram erklären? Dann frag ich mal hier nach was das soll.
    Und um mein Deutschlandtrauma zu überwinden bedarf es wohl einer längeren Therapie... :-)))
    Gruss Stephan
  • BlueSky9 schrieb:
    Fakt:

    ULs sind national geregelt - ende, aus.

    Die Regeln in D sagen:  D Erstwohnsitz = D Zulassug

    Das gilt nicht nur für ULs sondern für Luftfahrzeuge allgemein, also z.B. auch für Echo-Flieger.


    In der Bundesrepublik fliegen aber relativ viele N-registrierte Flieger, die defacto deutschen Piloten gehören. Das bedeutete, es muss einen Weg geben, ein ausländisch registriertes Luftfahrzeug als deutscher Staatsbürger legal in der Bundesrepublik zu fliegen.
    Und genauso lässt sich ein französisches UL in der Bundesrepublik legal fliegen!


    Wie's im einzelnen funktioniert und was zu beachten ist, kann man an vielen Stelle im Internet nachlesen.


    Michael


     



    FlyingDentist schrieb an dieser Stelle:

    Es ist eigentlich ganz einfach und fast genau wie im Kfz-Bereich:


    Giorgio Mafioso kommt mit seinem ital. zugelassen Ferrari Testa Rossa nach Germania um den deutschen Zweig seiner Familie zu besuchen. Fridolin(o), der Sohn seiner Schwester ist deutscher Staatsbürger und hat einen deutschen Führerschein.


    Darf er den Ferrari seines Zio Giorgio über die mautfreie deutsche Autobahn jagen?


    Giorgio ist so sehr angetan von sua nepote Fridolino, hat er doch selbst zuhause nur Töchter, dass er ihm seinen Ferrari schenkt und mit dem angeforderten Privatjet zurück nach Sizilien fliegt.


    Darf Fridolin mit dem Ferrari, der jetzt ja ihm gehört, weiter mit ital. Zulassung und ital. Versicherung in Deutschland rumbrettern?


    Fridolins Freunde glauben natürlich nicht, dass der Ferrari jetzt ihm gehört - ein deutsches Kennzeichen muss also her.


    Kann Fridolin den Ferrari mit dem Besitznachweis und den entsprechenden ital. Fahrzeugpapieren in der Bundesrepublik zulassen?


    Wer diese Fragen beantworten kann, weiß im Prinzip, wie man ein ausländisches UL in Deutschland betreiben kann, bzw. wie man es in Deutschland zugelassen bekommt.


    Michael


    PS: Dass der Teufel im Detail steckt, sollte jedem dabei klar sein und außerdem hat man es mit den fähigsten Bürokraten dieser Galaxis zu tun, den deutschen Beamten! 

  • Hallo,

    FlyingDentist schrieb:
    BlueSky9 schrieb:
    Fakt:

    ULs sind national geregelt - ende, aus.

    Die Regeln in D sagen:  D Erstwohnsitz = D Zulassug

    Das gilt nicht nur für ULs sondern für Luftfahrzeuge allgemein, also z.B. auch für Echo-Flieger.


    In der Bundesrepublik fliegen aber relativ viele N-registrierte
    Flieger, die defacto deutschen Piloten gehören. Das bedeutete, es muss
    einen Weg geben, ein ausländisch registriertes Luftfahrzeug als
    deutscher Staatsbürger legal in der Bundesrepublik zu fliegen.
    Und genauso lässt sich ein französisches UL in der Bundesrepublik legal fliegen!


    Der erste Satz von BlueSky9 gilt eben genau nicht für Echo-Flieger. Und daher ist der Schluß vom amerikanischen Flugzeug auf das französische UL leider nicht wirklich logisch. So schön Deine Ferrari-Geschichte auch ist.

    Tobias
  • FlyingDentist schrieb:
    BlueSky9 schrieb:
    Fakt:

    ULs sind national geregelt - ende, aus.

    Die Regeln in D sagen:  D Erstwohnsitz = D Zulassug

    Das gilt nicht nur für ULs sondern für Luftfahrzeuge allgemein, also z.B. auch für Echo-Flieger.


    In der Bundesrepublik fliegen aber relativ viele N-registrierte Flieger, die defacto deutschen Piloten gehören. Das bedeutete, es muss einen Weg geben, ein ausländisch registriertes Luftfahrzeug als deutscher Staatsbürger legal in der Bundesrepublik zu fliegen.
    Und genauso lässt sich ein französisches UL in der Bundesrepublik legal fliegen!


    Wie's im einzelnen funktioniert und was zu beachten ist, kann man an vielen Stelle im Internet nachlesen.


    Michael





    ?????? Mein fester Wohnsitz ist seit über 10 Jahren nicht in Deutschland. Seit 9 Jahren ist mein D-EXXX in der deutschen Luftfahrtrolle offiziell mit dem Wohnsitz im EU-Ausland registriert. Die Zulassungen der Bundesnetzagentur sind auf den EU-Ausland-Wohnsitz ausgestellt. Die Versicherung eines deutschen Unternehmens ist ausgestellt auf den EU-Ausland-Wohnsitz. Meine Lizenz wird in Deutschland betreut. Die Behörden im EU-Wohnsitzland sind damit einverstanden. Das Verfahren gilt für alles, was sich "Flugzeug" nennt und in Europa abspielt.

    Den Inhabern einer US-Lizenz mit Wohnsitz in Deutschland, die in Europa ein N-registrierte Flugzeug fliegen wollen, wird mit den 2012er Regelungen das Leben schwer gemacht. Je nach Grad der Lizenz sind neue europäische Lizenzen zu erwerben. 
    Das zum Thema Flugzeuge aus Staaten außerhalb der EU.

    Zum Thema UL:
    Da ganz eindeutig die Verantwortlichkeiten für Zulassung von UL und die Lizenzierung der Luftsportgeräteführer komplett an die Nationen delegiert wurde, kann jedes Land sein eigens Süppchen kochen und, wenn das Land Lust hat, auch andere Flieger "reinlassen" oder Piloten aus dem eigenen Land mit dortigem Wohnsitz auch auf UL mit einem anderen Länderkennzeichen fliegen lassen. 
    Kann! Muß aber nicht!
    Wenn es einen "Weg geben muß", wie FlyingDentist schreibt, dann hätte er ihn doch bestimmt schon gefunden, zumindest für den deutschen Luftraum. Es steht aber nur der lapidare Hinweis, dass man das im Internet finden kann.
    Es geht auch nicht um "Staatsbürger", wie FlyingDentist schreibt. Es geht um den Wohnsitz.
  • Es gibt nur zwei Kardinalbedingungen, die erfüllt sein müssen, um ein ausländisch registriertes Luftfahrzeug, welcher Bauart auch immer, legal als deutscher Staatsbürger in der Bundesrepublik fliegen zu dürfen.


    1. Man benötigt eine im Heimatland des Luftfahrzeugs anerkannte Lizenz, damit man das betreffende Luftfahrzeug (in dessen Heimatland) überhaupt fliegen darf.


    2. Das betreffende Luftfahrzeug muss in die Bundesrepublik einfliegen dürfen.


    Der Rest ist juristischer Kleinkram.


    Michael


    PS: Ob man z.B. eine franz. Lizenz benötigt um ein franz. UL in Frankreich fliegen zu dürfen, oder ob ein deutscher SPL anerkannt wird, kann uns Stephan bestimmt leicht beantworten.

  • FlyingDentist schrieb:

    Es gibt nur zwei Kardinalbedingungen, die erfüllt sein müssen, um ein ausländisch registriertes Luftfahrzeug, welcher Bauart auch immer, legal als deutscher Staatbürger in der Bundesrepublik fliegen zu dürfen.


    1. Man benötigt eine im Heimatland des Luftfahrzeugs anerkannte Lizenz, damit man das betreffende Luftfahrzeug (in dessen Heimatland) überhaupt fliegen darf.


    2. Das betreffende Luftfahrzeug muss in die Bundesrepublik einfliegen dürfen.


    Der Rest ist juristischer Kleinkram.


    Michael


    PS: Ob man z.B. eine franz. Lizenz benötigt um ein franz. UL in Frankreich fliegen zu dürfen, oder ob ein deutscher SPL anerkannt wird, kann uns Stephan bestimmt leicht beantworten.

    Du hast schon besser argumentiert. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes als "juristischen Kleinkram" abzutun....
    N-registrierte Flugzeuge dürfen heute und auch in Zukunft in die EU einfliegen, auch hier auf ewig stehen. Will sie ein Pilot fliegen, der seinen Wohnsitz in der EU hat, wird er eine europäische Lizenz benötigen.Auch "juristischer Kleinkram"?
    Sehe ich ganz anders.
  • FlyingDentist schrieb:

    PS: Ob man z.B. eine franz. Lizenz benötigt um ein franz. UL in Frankreich fliegen zu dürfen, oder ob ein deutscher SPL anerkannt wird, kann uns Stephan bestimmt leicht beantworten.

    Ob man eine spanische Lizenz Lizenz benötigt um ein span. UL in Spanien fliegen zu dürfen, oder ob ein deutscher SPL anerkannt wird, das wurde, so glaube ich, hier im Forum schon beantwortet. Können dir aber auch alle beantworten, die es schon mal versucht haben: 
    JA, man brauch einen spanische Lizenz. NEIN, der deutsche SPL wird nicht anerkannt.
  • FlyingDentist schrieb:

    Es gibt nur zwei Kardinalbedingungen, die erfüllt sein müssen, um ein ausländisch registriertes Luftfahrzeug, welcher Bauart auch immer, legal als deutscher Staatbürger in der Bundesrepublik fliegen zu dürfen.


    1. Man benötigt eine im Heimatland des Luftfahrzeugs anerkannte Lizenz, damit man das betreffende Luftfahrzeug überhaupt fliegen darf.


    2. Das betreffende Luftfahrzeug muss in die Bundesrepublik einfliegen dürfen.


    Der Rest ist juristischer Kleinkram.


    Michael

    ?!? Michael, du erstaunst mich. In dem leinkram liegt in henau diesem Fall die Würze. Da eben ULs keine Flugzeuge sind, nichts mit ICAO, JAA, JAR und EASA zu tun haben, darf bitte auch getrost der ganze juristische Kleinkram zu dem Thema im Meer versinken. Es ist schlicht eine andere Suppe. Fremde Flugzeuge fliegen auf Basis einer Gastflugregellung und die gilt eben nicht ... Wohnsitz ... das ganze Lametta. Also nichts mit vertraglich verordneter Anerkennung oder "granted rights". Das sollte doch nun wirklich nach 10 Jahren aktiver Foren-Hansellei jedem klar sein, oder? Daran wird auch ein Rudolf Fiedler nichts ändern.

    Wenn ihr dann doch mal jemand trefft, der es für sich hinkriegt, zeigt es doch, dass es ganz viele phantasievolle Bürger gibt, die nicht standardmäßig in 20 Foren Fragen stellen, ob etwas "erlaubt" ist, sondern sich als EU Bürger irgendwie anders verstehen und vielleicht gemerkt haben, dass die ... ich red mich hier um Kopf und Kragen.

    Dass es parallel keine 500 Mitleids-Themen in Aviatik-Foren gibt, weil ein deutscher ULer völlig zu unrecht ... vor dem Richter ... 15.000 Euro Strafe ... fällt dabei niemand etwas auf?

    Falls es nicht angekommen ist: Es soll Sachen geben, die nicht notwendigerweise öffentlich diskutiert werden müssen. Wer sich jetzt diskriminiert fühlt, hat recht. Es ist nun mal so. Die ganze Geschichte hat nichts mit der Suche nach der Erlaubnis zu tun. "Wenn ich meinen UL-Neuerwerb in Frankreich zulassen möchte - wie gehe ich vor?" ist ja hinreichend beantwortet und das "Wie flieg ich das in Deutschland?" war 1. nicht gefragt und läßt sich 2. nicht öffentlich beantworten. Das Werkzeug dazu hat man einfach, oder eben nicht.

    Truxxon 
  • truxxon schrieb:
    Wenn ihr dann doch mal jemand trefft, der es für sich hinkriegt, zeigt es doch, dass es ganz viele phantasievolle Bürger gibt,...

    ... und über das "Wie" des "Hinkriegens" spricht man unter leibhaftigen Piloten und nicht in öffentlichen Foren.
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