Fliegerlexikon - BfL
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BfL
verfasst am 05.01.2010 um 20:14 Uhr von Herr-K.

Ein BfL (Beauftragter für Luftaufsicht) ist eine Privat-Person, die von der Landesluftfahrtbehörden beauftragt und ermächtigt ist, die Einhaltung von luftfahrtrechtlichen Vorschriften zu überwachen.

Die BfL führen dazu Stichproben-Kontrollen durch und kontrollieren u.a. die Papiere von Piloten und Luftfahrtzeugen sowie von Flugplätzen.

Bei schweren Beanstandungen haben BfL Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren einzuleiten. Außerdem können in diesen Fällen Startverbote erteilt werden.

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