Fliegerlexikon - BfL
In unserem Fliegerlexikon finden Anfänger, Fortgeschrittene und auch Profis Erklärungen zu Begriffen aus der Fliegerei.
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BfL
verfasst am 05.01.2010 um 20:14 Uhr von Herr-K.
Ein BfL (Beauftragter für Luftaufsicht) ist eine Privat-Person, die von der Landesluftfahrtbehörden beauftragt und ermächtigt ist, die Einhaltung von luftfahrtrechtlichen Vorschriften zu überwachen.
Die BfL führen dazu Stichproben-Kontrollen durch und kontrollieren u.a. die Papiere von Piloten und Luftfahrtzeugen sowie von Flugplätzen.
Bei schweren Beanstandungen haben BfL Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren einzuleiten. Außerdem können in diesen Fällen Startverbote erteilt werden.
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verfasst am 05.01.2010 um 20:14 Uhr von Herr-K.
Ein BfL (Beauftragter für Luftaufsicht) ist eine Privat-Person, die von der Landesluftfahrtbehörden beauftragt und ermächtigt ist, die Einhaltung von luftfahrtrechtlichen Vorschriften zu überwachen.
Die BfL führen dazu Stichproben-Kontrollen durch und kontrollieren u.a. die Papiere von Piloten und Luftfahrtzeugen sowie von Flugplätzen.
Bei schweren Beanstandungen haben BfL Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren einzuleiten. Außerdem können in diesen Fällen Startverbote erteilt werden.
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