Fliegerlexikon - Flugleiter
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Flugleiter
verfasst am 05.01.2010 um 19:59 Uhr von Herr-K.

Ein Flugleiter ist eine Person, die an unkontrollierten Flugplätzen als Vertreter des Platzhalters für einen betriebssicheren Zustand des Flugplatzes und für einen ordnungsgemäßen Betrieb sorgt.

Gegenüber Piloten in der Luft hat er nur eine beratende Funktion. Er protokolliert alle Flugbewegungen an seinem Platz im Hauptflugbuch und kassiert die Landegebühren.

An einigen Flugplätzen ist auch Flugbetrieb ohne Flugleiter möglich. Wenn ein Flugplatz bestimmte Kriterien erfüllt (z.B. hohe Anzahl der Flugbewegungen, Linienflüge), dann soll der Flugleiter außerdem Beauftrager für Luftaufsicht (BfL) sein.

Eine festgelegte Ausbildung gibt es für Flugleiter, die an Plätzen ohne IFR-Betrieb beschäftigt sind, nicht. Je nach Art des Platzes ist jedoch ein BZF oder AZF notwendig.

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