Fliegerlexikon - CPL
In unserem Fliegerlexikon finden Anfänger, Fortgeschrittene und auch Profis Erklärungen zu Begriffen aus der Fliegerei.
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CPL
verfasst am 09.11.2009 um 21:17 Uhr von fliegerhorst.
CPL beschreibt die Commercial Pilot`s Licence, also die Berufspilotenlizenz. In Deutschland wird diese bereits zur Pflicht, wenn man Flüge unternimmt, bei denen eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden kann. Macht der Pilot Rundflüge, mit denen er sich über die Kostendeckung hinaus, etwas dazu verdient, braucht er hierfür streng genommen einen CPL. Benutzt der besagte Pilot hierfür auch einen Helikopter, braucht er dann auch noch den CPLH.
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verfasst am 09.11.2009 um 21:17 Uhr von fliegerhorst.
CPL beschreibt die Commercial Pilot`s Licence, also die Berufspilotenlizenz. In Deutschland wird diese bereits zur Pflicht, wenn man Flüge unternimmt, bei denen eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden kann. Macht der Pilot Rundflüge, mit denen er sich über die Kostendeckung hinaus, etwas dazu verdient, braucht er hierfür streng genommen einen CPL. Benutzt der besagte Pilot hierfür auch einen Helikopter, braucht er dann auch noch den CPLH.
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